Honorar

Bisher werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie kommen daher als Selbstzahler in meine Praxis. Als Selbstzahler haben Sie allerdings auch Vorteile:

  • in der Regel fällt für Sie keine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz an, Sie können zügig mit der Behandlung beginnen
  • in der Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz sind Sie in der Methodenwahl nicht eingeschränkt. Sie können aus Behandlungsmethoden wählen, deren Wirksamkeit erwiesen ist, die allerdings derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden
  • die Terminplanung für die Behandlungsstunden erfolgt bestmöglich nach Ihren eigenen Bedürfnissen:
    • flexible Uhrzeiten nach Absprache
    • auch Tagesrandtermine, auch samstags
    • individuelle Behandlungsdauer und individueller Behandlungsrhythmus
  • in der Regel besteht keine Wartezeit am Termin in meiner Praxis
  • durch Ihre persönliche Motivation sind Sie möglicherweise stärker am Fortschritt und am Gelingen der Behandlung interessiert
  • Ihre Behandlung bleibt Ihre Privatsache.

Für meine Leistungen fallen für Sie folgende Kosten an:

  • erstes Kontakt- und Informationsgespräch, höchstens 45 Minuten:
    kostenfrei
  • jede weitere Behandlungsstunde, 60 Minuten:
    EUR 95,-
  • Telefongespräche, Textnachrichten sowie weitere Dokumente nach Zeitaufwand.

Den Betrag für die Behandlung zahlen Sie in der Regel bar am Ende des jeweiligen Termins.

Wichtiger Hinweis zur Termin-Absage: In meiner Praxis arbeite ich mit festen Terminen, um die individuellen Wünsche meiner Klienten bestmöglich zu berücksichtigen. Sollten Sie vereinbarte Termine einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie um telefonische Absage mindestens 48 Stunden im Voraus, das bedeutet bei Montagsterminen entsprechend am Donnerstag davor, damit diese Termine alternativ vergeben werden können. Andernfalls entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten.

Erstattung im Rahmen der Steuererklärung

Falls Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung die Aufwendungen für die Behandlung in meiner Praxis als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen möchten, stelle ich Ihnen selbstverständlich eine Rechnung über den entstandenen Betrag aus. 

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Informieren Sie sich bitte über Ihre Möglichkeiten bei Ihrem Steuerberater oder an weiteren kompetenten Stellen. Erste Informationen können Sie hier nachlesen Finanztip, allerdings ohne Gewähr.

Meine Rechnung an Sie erfolgt als Bestätigung über die Behandlung und enthält somit weder Angaben über Ihren Behandlungsgrund noch einen Diagnose-Schlüssel – Ihre Privatsphäre wird demnach nicht berührt.

Kosten-Erstattung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

Sollten Sie bereits eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder über einen Vertragsabschluss nachdenken, informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Aufnahme der Behandlung über die Möglichkeiten und Bedingungen der Erstattung für Leistungen bei einem Heilpraktiker Psychotherapie. 

Falls Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, finden Sie unter dieser Übersicht erste Hinweise: Auswahl Versicherungen mit Leistungen für Behandlungen bei Heilpraktiker Psychotherapie.

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Meine Rechnungsstellung an Sie zur Einreichung bei Ihrer Versicherung unterliegt genauen Regelungen und erfolgt nach der Gebührenordnung (GeBüH). Sie muss in diesem Falle die Diagnosestellung beinhalten. Ihr Behandlungsgrund wird somit aktenkundig. Unabhängig vom Erstattungsverhalten oder -zeitpunkt Ihrer privaten Versicherung ist die Rechnung binnen einer Woche zu begleichen.